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Erste Hilfe Ratgeber

 

Wenn Minuten über ein Leben entscheiden ...


Alarmieren von Fachhilfe

Lebensrettende Sofortmassnahmen

Wirbelsäulenverletzung

Weiterbildung

... müssen Sie genau wissen, was zu tun ist.
 

Vielleicht ist der Nothelferkurs aber schon eine Weile her und deshalb soll unserer Ratgeber als Gedankenstütze dienen.

 
Allgemeine Massnahmen bei Notfällen
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Notfälle geschehen unverhofft und verlangen vom Helfer in erster Linie ruhiges, überlegtes und rasches Handeln. Das grundsätzliche Vorgehen lässt sich dabei in drei Schritte gliedern:

Schauen

  • Situation überblicken
Denken

  • Folgegefahren für Helfer und Patienten erkennen (z.B. Unfall auf Bahnübergang, mit Tankwagen, ausgelaufenes Benzin, Absturzgefahr usw.)
Handeln

  • Sich selbst vor Gefahren schützen
  • Notfallstelle absichern
  • Nothilfe leisten (ev. Patienten aus der Gefahrenzone bergen, GABI/Lebensrettende Sofortmassnahmen)
  • Alarmieren (Tel. 144)
Bei Verkehrsunfällen

regeln Polizeiverordnungen oder das Verkehrsrecht zusätzliche Anweisungen, wie die Absicherung des Unfallplatzes...



  • Eigenes Fahrzeug als Schutz aufstellen
  • Warnblinker oder Licht einschalten
  • Pannendreieck innerorts 50 m, ausserorts 100 m von der Unfallstelle entfernt aufstellen (nachts oder bei schlechter Sicht: Person aufstellen, Pannensignal schwenken)
  • Die Nothilfe und die Alarmierung der Polizei (Tel. 117 ) bleiben sich gleich

Auf der Autobahn


bilden hohe Geschwindigkeiten und dichter Verkehr eine zusätzliche Gefahr für Patient und Helfer. Daher gilt noch vor der Nothilfe folgendes Vorgehen:



  • Wenn möglich auf den Pannenstreifen fahren.
  • Warnblinker sofort einschalten.
  • Ausserhalb der Fahrbahn dem Verkehr entgegenlaufen und Pannensignal auf und ab schwenken.
  • Unfallstelle sichern.
  • Auf der Fahrbahn nichts anzeichnen.
  • Verletzte sofort von der Fahrbahn entfernen. Vorsicht: nachfolgende Fahrzeuge im Auge behalten.
  • Polizei und Rettungswagen über Notrufsäule alarmieren.


Erst dann Nothilfe leisten. Dabei die Fahrbahn nicht mehr betreten. Unfallbeteiligte begeben sich ausserhalb der Fahrbahn in Sicherheit.

Bei Verkehrsstockung

Gasse bilden für Notfallfahrzeuge! Auf der rechten Fahrspur nach rechts an den Pannenstreifen, auf den übrigen Spuren nach links ausweichen. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht anhalten, sobald sich Polizei oder Rettungsdienst bei der Unfallstelle aufhalten.



Bergungsgriffe:



Schulter-Kragen-Griff


Bergen aus Fahrzeugen:
            

Alarmieren von Fachhilfe
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Eine rasche und genaue Meldung kann Leben retten!

Vorgehen

Wer? Name des Melders

Was? Art des Unfalls

Wann?
Zeitpunkt des Unfalls

Wo?
Ort des Unfalls

Wie viele?
Anzahl der Patienten, Art der Verletzungen

Weiteres?
z.B. Ein Verletzter ist eingeklemmt, Benzin fliesst aus, Bahnübergang usw.

Patientenbeurteilung nach GABI
Hallo



Mit der Faustregel GABI beurteilen Sie den Zustand jedes Patienten:



  • Gibt er Antwort? Wenn nein: Bewusstlosenlagerung
  • Atmet er? Wenn nein: Beatmung
  • Blutet er? Wenn ja: Blutstillung
  • Ist Puls spürbar? Wie? über 100: Schockbekämpfung


Das Ergebnis zeigt Ihnen auf, welche der Lebensrettenden Massnahmen Sie anwenden müssen.

Lebensrettende Massnahmen

Lagern


Die Lagerung eines Patienten ist abhängig von der Art der Verletzung, vor allem aber auch von den Wünschen des Betroffenen. Reagiert ein Patient weder auf Ansprechen noch auf Schmerzreize (kneifen), deutet dies auf Bewusstlosigkeit hin. Jeder Bewusstlose wird ohne Ausnahme in die Bewusstlosenlage gebracht:




Beatmen

Ist die Atmung des Patienten weder sichtbar, hörbar noch spürbar oder sehr rasch und oberflächlich muss dieser sofort mit dem Mund durch die Nase beatmet werden und zwar bis der Rettungsdienst eintrifft oder der Patient wieder selbständig und ausreichend atmet. Setzt die Eigenatmung des Patienten wieder ein, die Bewusstlosigkeit bleibt aber bestehen, so ist dieser in die Bewusstlosenlage zu bringen und zu überwachen.



        

Blutung stillen

Starke Blutungen können den Patienten innert kurzer Zeit in Lebensgefahr bringen. Vielfach sind Blutungen z.B. unter Lederkombis, wattierten Anzügen nicht auf Anhieb sichtbar.

Vorgehen bei einer starken äusseren Blutung:

  • Patient bequem flach lagern
  • Verletzten Körperteil hochhalten
  • Fingerdruck auf die zuführende Arterie Herzwerts der Wunde evtl. Druck direkt in Wunde
  • Druckverband über Wunde
  • Hochlagern und Ruhigstellen des verletzten Körperteils
  • Arzt oder Spital
Schockbekämpfung

Grosser Blutverlust bei inneren oder äusseren Blutungen sowie Mehrfachverletzungen führen häufig zu einem Schock und damit zu Lebensgefahr. Merkmale eines Schocks ist ein rascher, schwach fühlbarer Puls (über 100 Schläge pro Minute), nasse, blasse und kühle Haut. Der Patient ist teilnahmslos oder unruhig bis erregt. Er hat eine flache, schnelle Atmung und sein Allgemeinzustand verschlechtert sich zunehmend. Beim Vorliegen eines oder mehrerer dieser Anzeichen muss wie folgt gehandelt werden:



  • Flachlagerung (Achtung: Wunsch des Patienten berücksichtigen)
  • Bei bestehender oder eintretender Bewusstlosigkeit des Patienten sofort Bewusstlosenlagerung
  • Alarmieren
  • Überwachung mittels GABI
  • Starke Schmerzen verschlimmern den Schock, keine unnötigen Bewegungen am Patienten!


Wenn Sie bei einem Patienten gleichzeitig Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und Pulslosigkeit feststellen, deutet dies auf einen Herzstillstand hin. In diesem Fall besteht höchste Lebensgefahr und die sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes (112) ist zwingend . Bis zum Eintreffen der Fachhilfe  muss mit CPR (Cardio Pulmonale Reanimation) begonnen werden. Diese Fähigkeit kann im Grundkurs CPR, einem Angebot der Samaritervereine, erlernt werden.

Helm ab



Trägt der Patient einen Integralhelm, so beeinflusst das im Moment das normale Verhaltensschema nicht. Also: Überblick, Selbstschutz, Absichern, GABI. Die Anwendung der Faustregel GABI wird durch den Helm etwas erschwert. Sie öffnen sorgfältig das Visier am Helm, achten aber darauf, dass Sie den Helm möglichst ruhig halten.

Falls die Kontrolle mit GABI ergibt, dass der Patient bewusstlos ist, muss der Helm entfernt werden. Dies geschieht immer durch zwei Helfer:

Der Schutzhelm kann, ohne den Verletzten zu gefährden, nur entfernt werden, wenn der Patient auf dem Rücken liegt. Bei Brillenträgern muss die Brille vor dem Helm abgenommen werden.



Danach wird nochmals die Atmung kontrolliert. Wenn sie in Ordnung ist, wird der Patient durch die beiden Helfer in die Bewusstlosenlage gebracht.

Wenn die Kontrolle mit GABI ergibt, dass der Patient ansprechbar, die Atmung normal und sein Puls gut spürbar und keine Blutung sichtbar ist, kann der Helm wenn möglich durch den Patienten selbst entfernt werden.

Wirbelsäulenverletzungen



Gibt es durch den Unfallhergang selbst oder durch Befragung des Patienten Hinweise auf eine mögliche Wirbelsäulenverletzung (Kribbeln in den Beinen, Gefühllosigkeit, Rückenschmerzen usw.) so darf der Helm nicht entfernt werden solange der Patient bei Bewusststein ist. Versuchen Sie ihm in diesem Fall klarzumachen, dass es für ihn von Vorteil wäre, wenn der Helm belassen würde. Halten Sie den Kopf des Patienten (mit dem Schutzhelm) fest, damit Pendelbewegungen des Kopfes (Nicken oder Kopfschütteln) vermieden werden.

Nothilfe ohne persönliches Risiko



In medizinischen Notfällen ist eine sofortige Hilfeleistung von entscheidender Bedeutung.
Grundsätzlich kann der Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeit ein Infektionsrisiko bedeuten. Das Risiko einer solchen Ansteckung wird nach heutigem medizinischem Wissen als extrem gering beurteilt. Zum persönlichen Schutz sollen folgende Vorsichtsmassnahmen getroffen werden:



  • Vermeiden, sich zu verletzen
  • Vermeiden, dass die Haut/Schleimhaut mit fremden Blut od. Körperflüssigkeit in Berührung kommt (z.B. durch Tragen von Vinyl- od. Latexhandschuhen)
  • Erfolgt trotzdem eine Verletzung oder ein Kontakt, sind die betroffenen Körperstellen sofort und gründlich zu desinfizieren und anschliessend zu waschen.


Das Nothilfeset bietet einen wirkungsvollen Infektionsschutz. Erhältlich beim Samariterverein oder Schweiz. Samariterbund.

Weiterbildungsmöglichkeiten



Die vorliegenden Ausführungen sind nicht abschliessend und umfassen nur einen Teil der Erste Hilfe Ausbildung. Eine Repetition des Nothilfewissens, eine Grundausbildung in CPR oder vertiefte Erste Hilfe Kenntnisse können Sie sich in Kursen der Samaritervereine aneignen. Die Samaritervereine in Ihrer Region freuen sich auf Ihre Anfrage. Weitere Auskünfte erhalten Sie ebenfalls beim Schweizerischen Samariterbund, 4601 Olten. Tel. 062 286 02 00

 

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