Allgemeine Massnahmen bei Notfällen
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Notfälle geschehen unverhofft und verlangen vom Helfer in erster
Linie ruhiges, überlegtes und rasches Handeln. Das grundsätzliche
Vorgehen lässt sich dabei in drei Schritte gliedern:
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Schauen
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Denken
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- Folgegefahren für Helfer und Patienten erkennen (z.B.
Unfall auf Bahnübergang, mit Tankwagen, ausgelaufenes Benzin,
Absturzgefahr usw.)
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Handeln
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- Sich selbst vor Gefahren schützen
- Notfallstelle absichern
- Nothilfe leisten (ev. Patienten aus der Gefahrenzone bergen,
GABI/Lebensrettende Sofortmassnahmen)
- Alarmieren (Tel. 144)
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Bei Verkehrsunfällen
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regeln Polizeiverordnungen oder das Verkehrsrecht
zusätzliche Anweisungen, wie die Absicherung des Unfallplatzes...
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- Eigenes Fahrzeug als Schutz aufstellen
- Warnblinker oder Licht einschalten
- Pannendreieck innerorts 50 m, ausserorts 100 m von der Unfallstelle
entfernt aufstellen (nachts oder bei schlechter Sicht: Person
aufstellen, Pannensignal schwenken)
- Die Nothilfe und die Alarmierung der Polizei (Tel. 117
) bleiben sich gleich
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bilden hohe Geschwindigkeiten und dichter Verkehr eine
zusätzliche Gefahr für Patient und Helfer. Daher gilt
noch vor der Nothilfe folgendes Vorgehen:
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- Wenn möglich auf den Pannenstreifen fahren.
- Warnblinker sofort einschalten.
- Ausserhalb der Fahrbahn dem Verkehr entgegenlaufen und Pannensignal
auf und ab schwenken.
- Unfallstelle sichern.
- Auf der Fahrbahn nichts anzeichnen.
- Verletzte sofort von der Fahrbahn entfernen. Vorsicht: nachfolgende
Fahrzeuge im Auge behalten.
- Polizei und Rettungswagen über Notrufsäule alarmieren.
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Erst dann Nothilfe leisten. Dabei die Fahrbahn nicht
mehr betreten. Unfallbeteiligte begeben sich ausserhalb der Fahrbahn
in Sicherheit.
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Bei Verkehrsstockung
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Gasse bilden für Notfallfahrzeuge! Auf der rechten
Fahrspur nach rechts an den Pannenstreifen, auf den übrigen Spuren
nach links ausweichen. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht anhalten,
sobald sich Polizei oder Rettungsdienst bei der Unfallstelle aufhalten. |
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Bergungsgriffe: |
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Schulter-Kragen-Griff

Bergen aus Fahrzeugen:

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| Alarmieren von Fachhilfe |
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Eine rasche und genaue Meldung kann Leben retten!
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Vorgehen
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Wer? Name des Melders
Was? Art des Unfalls
Wann? Zeitpunkt des Unfalls
Wo? Ort des Unfalls
Wie viele? Anzahl der Patienten, Art der Verletzungen
Weiteres? z.B. Ein Verletzter ist eingeklemmt, Benzin fliesst
aus, Bahnübergang usw.
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| Patientenbeurteilung nach GABI |
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Mit der Faustregel GABI beurteilen Sie den Zustand jedes Patienten:
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- Gibt er Antwort? Wenn nein: Bewusstlosenlagerung
- Atmet er? Wenn nein: Beatmung
- Blutet er? Wenn ja: Blutstillung
- Ist Puls spürbar? Wie? über 100: Schockbekämpfung
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Das Ergebnis zeigt Ihnen auf, welche der Lebensrettenden
Massnahmen Sie anwenden müssen.
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| Lebensrettende Massnahmen |
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Lagern
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Die Lagerung eines Patienten ist abhängig von der Art der Verletzung,
vor allem aber auch von den Wünschen des Betroffenen. Reagiert
ein Patient weder auf Ansprechen noch auf Schmerzreize (kneifen), deutet
dies auf Bewusstlosigkeit hin. Jeder Bewusstlose wird ohne Ausnahme
in die Bewusstlosenlage gebracht:

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Beatmen
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Ist die Atmung des Patienten weder sichtbar, hörbar
noch spürbar oder sehr rasch und oberflächlich muss dieser
sofort mit dem Mund durch die Nase beatmet werden und zwar bis der Rettungsdienst
eintrifft oder der Patient wieder selbständig und ausreichend
atmet. Setzt die Eigenatmung des Patienten wieder ein, die Bewusstlosigkeit
bleibt aber bestehen, so ist dieser in die Bewusstlosenlage zu bringen
und zu überwachen.


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Blutung stillen
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Starke Blutungen können den Patienten innert kurzer
Zeit in Lebensgefahr bringen. Vielfach sind Blutungen z.B. unter Lederkombis,
wattierten Anzügen nicht auf Anhieb sichtbar.
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Vorgehen bei einer starken äusseren
Blutung:
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- Patient bequem flach lagern
- Verletzten Körperteil hochhalten
- Fingerdruck auf die zuführende Arterie Herzwerts der
Wunde evtl. Druck direkt in Wunde
- Druckverband über Wunde
- Hochlagern und Ruhigstellen des verletzten Körperteils
- Arzt oder Spital
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Schockbekämpfung
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Grosser Blutverlust bei inneren oder äusseren
Blutungen sowie Mehrfachverletzungen führen häufig zu einem
Schock und damit zu Lebensgefahr. Merkmale eines Schocks ist ein rascher,
schwach fühlbarer Puls (über 100 Schläge pro Minute),
nasse, blasse und kühle Haut. Der Patient ist teilnahmslos oder
unruhig bis erregt. Er hat eine flache, schnelle Atmung und sein Allgemeinzustand
verschlechtert sich zunehmend. Beim Vorliegen eines oder mehrerer dieser
Anzeichen muss wie folgt gehandelt werden:
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- Flachlagerung (Achtung: Wunsch des Patienten berücksichtigen)
- Bei bestehender oder eintretender Bewusstlosigkeit des Patienten
sofort Bewusstlosenlagerung
- Alarmieren
- Überwachung mittels GABI
- Starke Schmerzen verschlimmern den Schock, keine unnötigen
Bewegungen am Patienten!
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Wenn Sie bei einem Patienten gleichzeitig Bewusstlosigkeit,
Atemstillstand und Pulslosigkeit feststellen, deutet dies auf einen
Herzstillstand hin. In diesem Fall besteht höchste Lebensgefahr
und die sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes (112) ist zwingend
. Bis zum Eintreffen der Fachhilfe muss mit CPR (Cardio Pulmonale
Reanimation) begonnen werden. Diese Fähigkeit kann im Grundkurs
CPR, einem Angebot der Samaritervereine, erlernt werden.
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| Helm ab |
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Trägt der Patient einen Integralhelm, so beeinflusst das im
Moment das normale Verhaltensschema nicht. Also: Überblick, Selbstschutz,
Absichern, GABI. Die Anwendung der Faustregel GABI wird durch den Helm
etwas erschwert. Sie öffnen sorgfältig das Visier am Helm,
achten aber darauf, dass Sie den Helm möglichst ruhig halten.
Falls die Kontrolle mit GABI ergibt, dass der Patient bewusstlos
ist, muss der Helm entfernt werden. Dies geschieht immer durch zwei
Helfer:
Der Schutzhelm kann, ohne den Verletzten zu gefährden, nur entfernt
werden, wenn der Patient auf dem Rücken liegt. Bei Brillenträgern
muss die Brille vor dem Helm abgenommen werden.
 
Danach wird nochmals die Atmung kontrolliert. Wenn sie in Ordnung
ist, wird der Patient durch die beiden Helfer in die Bewusstlosenlage
gebracht.
Wenn die Kontrolle mit GABI ergibt, dass der Patient ansprechbar,
die Atmung normal und sein Puls gut spürbar und keine Blutung sichtbar
ist, kann der Helm wenn möglich durch den Patienten selbst entfernt
werden.
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| Wirbelsäulenverletzungen |
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Gibt es durch den Unfallhergang selbst oder durch Befragung des Patienten
Hinweise auf eine mögliche Wirbelsäulenverletzung
(Kribbeln in den Beinen, Gefühllosigkeit, Rückenschmerzen
usw.) so darf der Helm nicht entfernt werden solange der Patient
bei Bewusststein ist. Versuchen Sie ihm in diesem Fall klarzumachen,
dass es für ihn von Vorteil wäre, wenn der Helm belassen würde.
Halten Sie den Kopf des Patienten (mit dem Schutzhelm) fest, damit
Pendelbewegungen des Kopfes (Nicken oder Kopfschütteln) vermieden
werden.
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| Nothilfe ohne persönliches Risiko |
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In medizinischen Notfällen ist eine sofortige Hilfeleistung
von entscheidender Bedeutung.
Grundsätzlich kann der Kontakt mit Blut oder Körperflüssigkeit
ein Infektionsrisiko bedeuten. Das Risiko einer solchen Ansteckung wird
nach heutigem medizinischem Wissen als extrem gering beurteilt. Zum
persönlichen Schutz sollen folgende Vorsichtsmassnahmen getroffen
werden:
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- Vermeiden, sich zu verletzen
- Vermeiden, dass die Haut/Schleimhaut mit fremden Blut od.
Körperflüssigkeit in Berührung kommt (z.B. durch
Tragen von Vinyl- od. Latexhandschuhen)
- Erfolgt trotzdem eine Verletzung oder ein Kontakt, sind
die betroffenen Körperstellen sofort und gründlich
zu desinfizieren und anschliessend zu waschen.
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Das Nothilfeset bietet einen wirkungsvollen Infektionsschutz.
Erhältlich beim Samariterverein oder Schweiz. Samariterbund.
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| Weiterbildungsmöglichkeiten |
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Die vorliegenden Ausführungen sind nicht abschliessend und umfassen
nur einen Teil der Erste Hilfe Ausbildung. Eine Repetition des
Nothilfewissens, eine Grundausbildung in CPR oder vertiefte Erste Hilfe
Kenntnisse können Sie sich in Kursen der Samaritervereine aneignen.
Die Samaritervereine in Ihrer Region freuen sich auf Ihre Anfrage. Weitere
Auskünfte erhalten Sie ebenfalls beim Schweizerischen Samariterbund,
4601 Olten. Tel. 062 286 02 00 |